Als MusikerIn kein Plan von Urheberrecht?
Das wäre gleich neben mangelnder Kreativität das Schlimmste, was KünstlerInnen passieren kann. Dabei ist es sehr einfach zu vermeiden. Ich
WeiterlesenDas wäre gleich neben mangelnder Kreativität das Schlimmste, was KünstlerInnen passieren kann. Dabei ist es sehr einfach zu vermeiden. Ich
WeiterlesenGesetzliche Grundlage: Paragraph 51 Nr. 3 UrhG; „Zulässig ist [die Nutzung] […], insbesondere, wenn einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der
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